Kopfzeile

Inhalt

Einzelrichter

 

Zivilsachen
In Zivilsachen beurteilt das Bezirksgericht einzelrichterlich:

  • Familien- und Partnerschaftssachen;
  • Miet- Arbeits- und Konsumentensachen;
  • die vereinfachten Verfahren;
  • die summarischen Verfahren, privatrechtliche Baueinsprachen und gerichtliche Verbote


Strafsachen
Der Einzelrichter / die Einzelrichterin entscheidet als Strafrichter / Strafrichterin Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft March sowie Anklagen gegen Übertretungen.

Gerichtspräsident
Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen. Er beaufsichtigt und instruiert die Schlichtungsbehörde des Bezirks und der Gemeinden. Überdies beaufsichtigt er die Konkurs- und Betreibungsämter.

Mitglieder

 

Name Funktion
Thomas Jantz Gerichtspräsident / Einzelrichter
Mario Pajarola Vizegerichtspräsident / Einzelrichter
Gloria Rauchenstein Vizegerichtspräsidentin / Einzelrichterin