Einzelrichter
Zivilsachen
In Zivilsachen beurteilt das Bezirksgericht einzelrichterlich:
- Familien- und Partnerschaftssachen;
- Miet- Arbeits- und Konsumentensachen;
- die vereinfachten Verfahren;
- die summarischen Verfahren, privatrechtliche Baueinsprachen und gerichtliche Verbote
Strafsachen
Der Einzelrichter / die Einzelrichterin entscheidet als Strafrichter / Strafrichterin Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft March sowie Anklagen gegen Übertretungen.
Gerichtspräsident
Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen. Er beaufsichtigt und instruiert die Schlichtungsbehörde des Bezirks und der Gemeinden. Überdies beaufsichtigt er die Konkurs- und Betreibungsämter.
Mitglieder
Name | Funktion |
Thomas Jantz | Gerichtspräsident / Einzelrichter |
Mario Pajarola | Vizegerichtspräsident / Einzelrichter |
Gloria Rauchenstein | Vizegerichtspräsidentin / Einzelrichterin |