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Einzelrichter

 

Zivilsachen
In Zivilsachen beurteilt das Bezirksgericht einzelrichterlich:

  • Familien- und Partnerschaftssachen;
  • Miet- Arbeits- und Konsumentensachen;
  • die vereinfachten Verfahren;
  • die summarischen Verfahren, privatrechtliche Baueinsprachen und gerichtliche Verbote


Strafsachen
Der Einzelrichter entscheidet als Strafrichter Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft March sowie Anklagen gegen Übertretungen.

Gerichtspräsident
Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen. Er beaufsichtigt und instruiert die Schlichtungsbehörde des Bezirks und der Gemeinden. Überdies beaufsichtigt er die Konkurs- und Betreibungsämter.

Mitglieder

 

Name Funktion
Thomas Jantz Gerichtspräsident / Einzelrichter
Mario Pajarola Vizegerichtspräsident / Einzelrichter
Maria Stählin Vizegerichtspräsidentin / Einzelrichterin