Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge herrscht in Wäldern, in Wald nähe und auf Wiesen eine erhöhte Brandgefahr. Der Kanton Schwyz hat daher in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen ab Freitag 10. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe erlassen.
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| Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz (PDF, 62 kB) | Download | 0 | Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz |